In eigener Sache: 5 Fakten zu CLAIM
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8. September 2026
Muslimische Menschen und Menschen, die muslimisch wahrgenommen werden, sind ein selbstverständlicher und vielfältiger Teil der Berliner Stadtgesellschaft. Gleichzeitig erleben viele von ihnen Diskriminierung, Ausgrenzung und Anfeindungen in unterschiedlichen Lebensbereichen – im öffentlichen Raum, in Bildungseinrichtungen, am Arbeitsplatz, auf dem Wohnungsmarkt und darüber hinaus.
Der Schutz vor antimuslimischem Rassismus, die Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe und Chancengleichheit sowie der Abbau von Benachteiligungen sind daher zentrale gesellschaftliche und demokratische Aufgaben.
Vor diesem Hintergrund hat CLAIM zur Wahl des Abgeordnetenhauses Berlin 2026 Wahlprüfsteine entwickelt. Wir möchten transparent machen, welche Positionen die Parteien vertreten und welche Maßnahmen sie in der kommenden Legislaturperiode in diesen Bereichen planen.
Alle angefragten Parteien erhielten denselben Fragenkatalog. Die eingegangenen Antworten werden auf dieser Seite transparent und ohne parteipolitische Bewertung veröffentlicht. Ziel ist es, Wähler*innen eine nachvollziehbare Orientierung zu den Positionen der Parteien in diesen Themenfeldern zu ermöglichen.
Die Methodik zur Auswertung der Parteiantworten und die Erläuterung des Ampelsystems sind am Ende der Seite dargestellt.
Wir teilen ausdrücklich das Ziel, muslimische und als muslimisch wahrgenommene Menschen wirksam vor Diskriminierung, Hass und Gewalt zu schützen. Für uns ist dabei entscheidend, dass staatliches Handeln konkrete Benachteiligungen wirksam abbaut, Betroffene schützt und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.
Das bedeutet keine Relativierung des Problems. Unser Ansatz ist, den Schutz vor Muslimfeindlichkeit in eine konsequente Politik gegen Diskriminierung, Hasskriminalität, Antisemitismus, Rassismus, religiös begründete Menschenfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzubetten. In unserem Grundsatzprogramm beschreiben wir eine offene Gesellschaft, in der Staat und Gesellschaft Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eindeutig und entschieden entgegentreten. Das ist unser Maßstab.
Wir halten es für sinnvoll, vorhandene Maßnahmen gegen Hasskriminalität, Diskriminierung und Extremismus ressortübergreifend miteinander zu verzahnen, klare Zuständigkeiten zu schaffen und ihre Wirksamkeit anhand belastbarer Daten regelmäßig zu überprüfen, anstatt für jede Erscheinungsform gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit parallele Verwaltungsstrukturen aufzubauen.
Dabei müssen antimuslimische Tatmotive selbstverständlich sichtbar werden. Eine effektive Politik setzt voraus, dass Polizei, Justiz, Schulen und Verwaltung erkennen können, wo Menschen gerade wegen ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen muslimischen Identität benachteiligt, bedroht oder angegriffen werden.
Für uns gehört zugleich zur notwendigen Differenzierung, dass der Schutz muslimischer Menschen vor Diskriminierung und die politische Auseinandersetzung mit Islamismus nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Kritik an religiösen oder politischen Überzeugungen ist von der Meinungsfreiheit geschützt; die Herabwürdigung oder Bedrohung von Menschen wegen ihrer Religion ist es nicht. Diese Unterscheidung ist für eine freiheitliche Gesellschaft zentral.
Ja. Die Linke Berlin will eine verbindliche Landesstrategie gegen antimuslimischen Rassismus in Berlin entwickeln und umsetzen. Sie soll ein integraler Bestandteil einer ressortübergreifenden Antidiskriminierungsstrategie des Landes Berlin sein und klare Ziele, Zuständigkeiten, Maßnahmen und Evaluationsmechanismen enthalten.
Die Landesstrategie soll gemeinsam mit Betroffenen, muslimischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie unabhängigen Beratungs-, Beschwerde-, Melde- und Monitoringstellen entwickelt werden. Zugleich wollen wir die Arbeit und Unabhängigkeit der Expert*innenkommission sichern und ihre Empfehlungen systematisch in die Landesstrategie einbeziehen. Auch die Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit auf Bundesebene sollen berücksichtigt werden. Die Berliner Ansprechperson bzw. Beauftragtenstruktur gegen antimuslimischen Rassismus soll diesen Verfahren begleiten und unterstützen.
Dabei wollen wir insbesondere die bestehenden Strukturen zur Dokumentation, Beratung und Unterstützung von Betroffenen ausbauen, ihre Unabhängigkeit sichern und sie langfristig finanziell absichern. Dafür braucht es eine verlässliche gesetzliche und finanzielle Grundlage, unter anderem im Rahmen der Demokratieförderung des Landes. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören für uns der Ausbau unabhängiger Beratungs-, Beschwerde-, Melde- und Monitoringstrukturen, eine bessere und systematischere Erfassung antimuslimisch motivierter Diskriminierung und Gewalt, verpflichtende rassismuskritische und religionssensible Aus- und Fortbildungen in Verwaltung, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz, Schulen, Kitas und weiteren öffentlichen Einrichtungen, die Stärkung von Empowerment-Angeboten für Betroffene, eine rassismuskritische Weiterentwicklung von Lehrplänen, Schulmaterialien und politischer Bildung, unabhängige Beschwerdemöglichkeiten gegenüber staatlichen Institutionen, eine stärkere gesellschaftliche und politische Teilhabe muslimischer Organisationen sowie eine wirksamere Prävention und Bekämpfung von institutionellem antimuslimischem Rassismus.
Die Datenerhebung zu antimuslimischem Rassismus muss deutlich verbessert und mit den Erkenntnissen zivilgesellschaftlicher Monitoringstellen zusammengeführt werden. Damit soll Berlin auch seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere aus der UN-Antirassismuskonvention (ICERD), besser nachkommen. Das LADG muss weiterentwickelt werden und auch auf Bundesebene wollen wir eine tatsächliche Reform durchsetzen.
Die Landesstrategie soll mit überprüfbaren Zielen und Indikatoren versehen, regelmäßig unabhängig evaluiert und unter Beteiligung von Betroffenen und Zivilgesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt werden. Entscheidend ist für uns, dass aus einzelnen Projekten eine dauerhafte, ressortübergreifende und verbindliche Politik gegen antimuslimischen Rassismus entsteht.
Wir treten jeder Form von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegen. Dazu gehören selbstverständlich auch Anfeindungen gegen Menschen muslimischen Glaubens. Für uns ist dabei entscheidend, dass wir Diskriminierung ganzheitlich betrachten und bekämpfen. Unser Ansatz ist es deshalb, bestehende und bewährte Strukturen wie den Petitionsausschuss weiter zu stärken, anstatt immer neue isolierte Sonderstrukturen für einzelne Gruppen zu schaffen.
Ja. Als SPD Berlin werden wir uns in der kommenden Legislaturperiode für die Entwicklung, Umsetzung und dauerhafte Verankerung einer ressortübergreifenden Landesstrategie gegen antimuslimischen Rassismus einsetzen. Diese werden wir gemeinsam mit den betroffenen Communities weiterentwickeln und in ein integrales Landeskonzept Antidiskriminierung einbetten.
Ja. Antimuslimischer Rassismus ist eine eigenständige Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und muss ressortübergreifend bekämpft werden. Deshalb setzen wir uns für eine Berliner Landesstrategie gegen antimuslimischen Rassismus ein, die Prävention, Schutz, Beratung, Bildung, Forschung und Empowerment miteinander verbindet. Sie soll gemeinsam mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft und insbesondere muslimischen Communityorganisationen entwickelt, regelmäßig evaluiert und dauerhaft in den Strukturen der Berliner Verwaltung verankert werden. Antidiskriminierungspolitik braucht belastbare Daten, wissenschaftliches Monitoring und überprüfbare Ziele, damit Maßnahmen evidenzbasiert weiterentwickelt werden können.
Die Schaffung einer zusätzlichen eigenständigen Beauftragtenstelle ausschließlich für antimuslimischen Rassismus halten wir nicht für zielführend. Wir wollen einen Staat mit klaren Zuständigkeiten, nicht eine fortlaufende Ausdifferenzierung paralleler Beauftragtenstrukturen.
Wir verstehen das Anliegen hinter Ihrem Vorschlag: Betroffene brauchen erkennbare Ansprechpartner, institutionelles Wissen muss gebündelt werden und politisches Handeln benötigt eine nachvollziehbare Verantwortlichkeit. Diese Funktionen sollten aus unserer Sicht aber innerhalb leistungsfähiger bestehender Antidiskriminierungs-, Opferhilfe- und Sicherheitsstrukturen gewährleistet und besser miteinander vernetzt werden.
Wir stellen ausdrücklich den einzelnen Menschen als schützenswerteste Minderheit in den Mittelpunkt und fordert eine Verwaltung, in der Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet sind. Wir wollen daher weniger über zusätzliche Titel und mehr über konkrete Kompetenzen sprechen: niedrigschwellige Erreichbarkeit für Betroffene, professionelle Beratung, belastbare Datengrundlagen, effektive Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz sowie nachvollziehbare politische Verantwortlichkeit.
Entscheidend ist für uns nicht, ob eine neue Stelle geschaffen wird, sondern ob ein Betroffener tatsächlich Hilfe erhält und ob staatliche Stellen aus dokumentierten Fällen lernen.
Ja. Die Stelle soll die Umsetzung der Berliner Strategie gegen antimuslimischen Rassismus und intersektionelle Formen von Diskriminierungen ressortübergreifend begleiten, die Verwaltung und das Abgeordnetenhaus beraten, strukturelle Benachteiligungen sichtbar machen und als verlässliche Ansprechstelle für muslimische und muslimisch gelesene Menschen und ihre Selbstorganisationen dienen.
Die Stelle soll umfassende Informations-, Beteiligungs- und Prüfungsrechte erhalten. Dazu gehören ein frühzeitiges Anhörungsrecht bei Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Haushaltsentscheidungen und Programmen, die Muslim*innen besonders betreffen sowie das Recht, Stellungnahmen, Empfehlungen und eigene Maßnahmenvorschläge vorzulegen. Sie soll von Berliner Behörden Auskünfte und relevante, datenschutzkonform aufbereitete Informationen verlangen, Beschwerden und Hinweise auf strukturelle Diskriminierung auswerten, Untersuchungen anregen und regelmäßig öffentlich über Fortschritte und bestehende Defizite berichten können. Der Senat und die zuständigen Verwaltungen sollen verpflichtet werden, auf ihre Empfehlungen innerhalb festgelegter Fristen zu antworten und Abweichungen nachvollziehbar zu begründen. Die Stelle darf bestehende Antidiskriminierungs- und Beschwerdestellen nicht ersetzen, sondern soll deren Arbeit ergänzen, koordinieren und strukturelle Erkenntnisse bündeln.
Wie bereits dargelegt, verstehen wir die Bekämpfung von Diskriminierung als eine Querschnittsaufgabe. Insbesondere angesichts der angespannten Haushaltslage lehnen wir den fortlaufenden Aufbau weiterer öffentlich finanzierter Sonderstrukturen für einzelne Gruppen ab. Unser Ziel ist es vielmehr, Doppelstrukturen abzubauen und bestehende, bewährte Institutionen wie den Petitionsausschuss zu stärken.
Mit der Einrichtung einer Ansprechperson für antimuslimischen Rassismus, der Monitoringstelle AMR, der Expert*innenkommission und der Stärkung des Forums Islam haben wir bereits wichtige Grundlagen geschaffen. An diese Strukturen und an das vorliegende Eckpunktepapier für eine Landesstrategie werden wir anknüpfen. Zudem hat die SPD-Fraktion auf parlamentarischer Ebene erreicht, dass der 15. März als offizieller Gedenk- und Aktionstag gegen Islamfeindlichkeit etabliert wurde. Wir setzen uns außerdem für eine*n starke*n zentrale*n Beauftragte*n für Antidiskriminierung ein, in deren Arbeit das Handlungsfeld antimuslimischer Rassismus ausdrücklich einbezogen und weiter gestärkt wird. Dafür werden wir die bestehenden Schutz-, Beratungs-, Präventions- und Monitoringstrukturen – darunter das Landesantidiskriminierungsgesetz und die LADG-Ombudsstelle – weiterentwickeln und durch eine Stelle mit klaren Zuständigkeiten und weitreichenden Kompetenzen ergänzen.
Ja. Wir unterstützen die Einrichtung einer oder eines Beauftragten gegen antimuslimischen Rassismus. Die Stelle sollte unabhängig arbeiten, ausreichend personell und finanziell ausgestattet sein und über klare Zuständigkeiten verfügen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Beratung von Politik und Verwaltung, die Begleitung der Umsetzung einer Landesstrategie, die Vernetzung relevanter Akteur*:innen sowie die Unterstützung eines kontinuierlichen Monitorings antimuslimischen Rassismus. Gleichzeitig wollen wir die Repräsentation der vielfältigen Berliner Stadtgesellschaft in Verwaltung und öffentlichen Institutionen weiter stärken.
Eine lebendige Zivilgesellschaft ist für eine freie Demokratie unverzichtbar. Wir setzen uns ausdrücklich für eine lebendige Zivilgesellschaft ein, die Vielfalt lebt und fördert, und sehen einen offenen, fairen und gleichberechtigten demokratischen Austausch als Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt an.
Wir unterstützen deshalb eine verlässliche Förderung wirksamer zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rassismus, Antisemitismus, Extremismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Dazu können selbstverständlich auch Projekte gehören, die sich spezifisch mit antimuslimischer Diskriminierung beschäftigen.
Langfristigkeit darf aus unserer Sicht jedoch nicht mit einer automatischen institutionellen Bestandsgarantie unabhängig von Qualität und Wirkung verwechselt werden. Öffentliche Förderung muss transparent, nachvollziehbar und anhand klarer Kriterien vergeben werden. Diesen Anspruch erheben wir auch für andere Förderbereiche: Die Verwendung öffentlicher Mittel muss transparent sein und auf ihre Effektivität überprüft werden.
Wir wollen daher eine Förderstruktur, die erfolgreichen Trägern Planungssicherheit ermöglicht, zugleich aber Qualitätssicherung, Evaluation und einen fairen Zugang neuer Initiativen gewährleistet. Demokratieförderung darf auch inhaltlich nicht parteipolitisch verengt werden. Geförderte Angebote müssen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und pluralistische Debatten ermöglichen.
Gerade bei der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit halten wir eine unabhängige fachliche Evaluation für zwingend erforderlich: Entscheidend ist nicht die Zahl geförderter Projekte oder Programme, sondern ob Betroffene besser erreicht, Vorurteile reduziert, demokratische Kompetenzen gestärkt und konkrete Diskriminierungen wirksam bekämpft werden.
Die Linke Berlin will das Berliner Landesdemokratiefördergesetz zügig voranbringen, verbindlich ausgestalten und anschließend konsequent umsetzen und weiterentwickeln. Dabei ist uns wichtig, dass es tatsächlich langfristige und von einzelnen Förderperioden unabhängige Strukturen schafft. Viele Nichtregierungsorganisationen, Migrant*innenselbstorganisationen sowie Projekte für Demokratie, Teilhabe und gegen Diskriminierung und die extreme Rechte arbeiten unter prekären und unsicheren Förderbedingungen. Ihre strukturelle und langfristige Förderung wollen wir deshalb über ein Demokratiefördergesetz absichern. Dabei sollen verbindliche rassismus-, sexismus, und antisemitismuskritische Ansätze und Qualitätskriterien gelten. Zivilgesellschaftliche Organisationen müssen zugleich ihre Unabhängigkeit bewahren und verbindlich an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Gesetzes und der Förderprogramme beteiligt werden. Die Nichtregierungsorganisationen sollen dann ebenfalls an der Evaluation beteiligt werden.
Wir wollen bestehende Fach-, Beratungs- und Monitoringstellen sowie Empowerment- und Antidiskriminierungsarbeit dauerhaft absichern. Wir wollen Dunkelfeldstudien und die Erfassung von Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen fördern sowie eine ressortübergreifende Strategie gegen antimuslimischen Rassismus, einschließlich für den digitalen Raum und in Bezug auf KI, umsetzen.
Für uns ist entscheidend, dass die Förderung von Demokratiearbeit auf einem soliden Fundament steht. Zentrale Bausteine sind für uns klare und transparente Förderkriterien, rechtsstaatliche Verfahren bei der Mittelvergabe sowie eine wirksame parlamentarische Kontrolle. Zudem legen wir großen Wert auf eine kontinuierliche Wirksamkeitsprüfung der geförderten Maßnahmen. Mit einer rechtssicheren Demokratieklausel werden wir sicherstellen, dass Organisationen und Initiativen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten oder menschenfeindliche Positionen vertreten, keine staatlichen Fördergelder erhalten. Nur so können wir dafür sorgen, dass die wertvolle zivilgesellschaftliche Arbeit im Bereich Antidiskriminierung und Demokratieförderung verlässlich, zielgerichtet und auf dem Boden des Grundgesetzes unterstützt wird.
Ja. Wir werden uns für die Umsetzung und Weiterentwicklung des gemeinsam mit der Zivilgesellschaft erarbeiteten Landesdemokratiefördergesetzes einsetzen. Das Gesetz soll der Zivilgesellschaft und der Demokratiebildung einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geben und ihre langfristige Finanzierung sichern. Es soll insbesondere die Monitoringstrukturen dauerhaft absichern sowie die verbindliche Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Weiterentwicklung von Landeskonzepten und Landesstrategien gewährleisten.
Ergänzend setzen wir auf politische Bildung, Beteiligung und verlässliche Strukturen für demokratisches Engagement sowie auf eine Strategie für lebendige Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt im digitalen Raum. Dazu gehören digitale Präventionsmaßnahmen gegen Hassrede, Desinformation und Radikalisierung sowie ein konsequenter Einsatz gegen Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Misogynie, Queerfeindlichkeit und geschlechtsspezifische Gewalt. Auf diese Weise werden wir demokratische Strukturen nachhaltig stärken und die gesellschaftliche Resilienz Berlins dauerhaft erhöhen.
Demokratie- und Antidiskriminierungsarbeit braucht langfristige Planungssicherheit. Deshalb setzen wir uns für eine konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesdemokratiefördergesetzes ein. Ziel ist eine nachhaltige und möglichst mehrjährige Förderung zivilgesellschaftlicher Träger sowie die dauerhafte Absicherung von Beratungs-, Präventions- und Empowermentangeboten gegen Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus, Antiziganismus sowie weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Gerade im Bereich der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit braucht zivilgesellschaftliches Engagement verlässliche Strukturen statt projektbezogener Unsicherheit.
Wir halten eine belastbare Datengrundlage für unverzichtbar. Politische Entscheidungen müssen auf gesicherten Daten aufbauen. Diese müssen systematisch, umfassend und dauerhaft erhoben und ausgewertet werden.
Zivilgesellschaftliche Dokumentation kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten, insbesondere weil sie auch Erfahrungen sichtbar machen kann, die unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Relevanz liegen oder aus unterschiedlichen Gründen nicht angezeigt werden. Solche Daten müssen methodisch transparent erhoben und klar von der Polizeilichen Kriminalstatistik und von strafrechtlich bewerteten Sachverhalten unterschieden werden. Nur so bleiben unterschiedliche Datensätze fachlich aussagekräftig und miteinander einordnungsfähig.
Bei Straftaten erwarten wir eine präzise Erfassung möglicher vorurteilsmotivierter Hintergründe. Antimuslimische Tatmotive dürfen weder übersehen noch pauschal unter allgemeineren Kategorien verborgen werden. Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter müssen für Hasskriminalität sensibilisiert sein und über die nötigen fachlichen Kenntnisse verfügen.
In unserem Wahlprogramm bezeichnen wir Hasskriminalität ausdrücklich als Angriff auf die offene Gesellschaft und sehen für andere Formen vorurteilsmotivierter Gewalt Schulungen in Polizei, Justiz und Verwaltung vor. Diesen rechtsstaatlichen Grundgedanken wenden wir auch auf antimuslimisch motivierte Hasskriminalität an: Tatmotive müssen erkannt, dokumentiert und konsequent verfolgt werden.
Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit gehören für uns zusammen. Muslimische Menschen müssen in Berlin ihren Glauben frei leben können, ohne Benachteiligung, Bedrohung oder Gewalt befürchten zu müssen. Zugleich muss in einer liberalen Demokratie auch Kritik an Religionen, religiösen Institutionen und politischen Strömungen möglich sein – klar, auch scharf, aber niemals entmenschlichend oder gewaltverherrlichend. Die Grenze verläuft dort, wo aus Kritik an Überzeugungen die Herabwürdigung, Einschüchterung oder Bedrohung von Menschen wegen ihrer Religion oder einer zugeschriebenen Religionszugehörigkeit wird.
Die Linke Berlin will die zivilgesellschaftliche Erfassung und Dokumentation antimuslimischer Vorfälle in Berlin dauerhaft stärken. Gerade Diskriminierungen, Bedrohungen und andere antimuslimische Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle werden in staatlichen Statistiken nicht oder nur unzureichend sichtbar. Deshalb wollen wir unabhängige Melde-, Monitoring-, Beratungs- und Opferhilfestrukturen ausbauen, ihre Unabhängigkeit sichern und sie langfristig und bedarfsgerecht finanzieren. Die strukturelle Förderung zivilgesellschaftlicher Träger wollen wir unter anderem durch ein Berliner Demokratiefördergesetz absichern.
Meldemöglichkeiten müssen niedrigschwellig, barrierearm, mehrsprachig und auf Wunsch anonym zugänglich sein. Betroffene sollen einen Vorfall dokumentieren und Beratung erhalten können, ohne dafür Strafanzeige erstatten zu müssen. Die Expertise der Betroffenen, muslimischer Organisationen und der zivilgesellschaftlichen Fachstellen wollen wir systematisch in die Weiterentwicklung der Berliner Maßnahmen gegen antimuslimischen Rassismus einbeziehen.
Um das Dunkelfeld besser zu erfassen, wollen wir regelmäßig Dunkelfeldstudien zu Rassismus und Diskriminierung durchführen und die Erhebung von Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen in Berlin ausbauen. Für die Erfassung braucht es transparente und fachlich abgestimmte Standards. Dabei müssen die Eigenständigkeit zivilgesellschaftlicher Monitoringstellen, der Datenschutz und das Vertrauen der Betroffenen gewahrt bleiben. Die Erkenntnisse des Monitorings sollen regelmäßig in die geplante ressortübergreifende Landesstrategie gegen antimuslimischen Rassismus einfließen und konkrete Präventions- und Schutzmaßnahmen nach sich ziehen.
Auch die staatliche Erfassung antimuslimischer Hasskriminalität muss verbessert werden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen antimuslimische Tatmotive zuverlässig erkennen und dokumentieren können. Dafür wollen wir verpflichtende rassismus- und diskriminierungskritische Aus- und Fortbildungen im öffentlichen Dienst und insbesondere bei den Sicherheits- und Justizbehörden stärken. Dies gilt auch für antimuslimischen Hass im digitalen Raum.
Zugleich wollen wir die statistische Nachvollziehbarkeit von Strafverfahren verbessern. Die polizeiliche Erfassung politisch motivierter Kriminalität soll durch eine Verlaufsstatistik mit dem weiteren Verlauf bei Staatsanwaltschaft und Gerichten verknüpft werden. So kann nachvollzogen werden, welche als antimuslimisch oder rassistisch erfassten Fälle angeklagt, eingestellt oder verurteilt werden und an welchen Stellen im Verfahren Schutz- und Erfassungslücken bestehen.
Für digitale Hasskriminalität wollen wir die fachliche Kompetenz bei Polizei und Justiz stärken. Wir wollen Technik-Kompetenzzentren aufbauen, die Beratungsstellen und Verbraucher*innen in den Bereichen Beratung, Weiterbildung und Forensik bei Fällen digitaler Gewalt sowie allgemein im Bereich IT-Sicherheit unterstützen. Zusätzlich zum Ausbau von Schutz- und Therapieangeboten für Betroffene fordern wir hier eine Fortbildungs- und Sensibilisierungsoffensive innerhalb der Berliner Sicherheitsbehörden.
Wir treten jeder Form von Diskriminierung und Extremismus mit aller Entschlossenheit entgegen. Straftaten – auch Hasskriminalität – müssen von Polizei und Justiz erfasst, aufgeklärt und konsequent verfolgt werden. Wir werden unsere Sicherheitsbehörden und Justiz weiter stärken, um Straftaten konsequent verfolgen und das Dunkelfeld aufhellen zu können. Die spezialisierte Abteilung für Staatsschutzdelikte und Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft werden wir weiter ausbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass Betroffene von Straftaten ermutigt werden, Anzeige zu erstatten, damit die Sicherheitsbehörden ein klares Lagebild erhalten und effektiv handeln können. Die Auslagerung staatlicher Erfassungsaufgaben an zivilgesellschaftliche Strukturen lehnen wir ab.
Wir haben die Berliner Monitoring-und Informationsstelle zu AMR Report! Berlin eingerichtet. Report! Berlin ist die zivilgesellschaftliche Monitoring- und Informationsstelle für antimuslimischen Rassismus in Berlin. Trotzdem werden viele Vorfälle weiterhin nicht gemeldet und bleiben im Dunkelfeld. Eine zentrale*r Beauftragte*r für Antidiskriminierung mit starken Kompetenzen und einer ressortübergreifenden Berliner Landesstrategie kann auch hier ansetzen. Die betroffenen Communities und die Beschäftigten sollen an der Entwicklung von Indikatoren, Qualitätsstandards und Beschwerdeverfahren beteiligt werden
Demokratie- und Antidiskriminierungsarbeit braucht langfristige Planungssicherheit. Deshalb setzen wir uns für eine konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesdemokratiefördergesetzes ein. Ziel ist eine nachhaltige und möglichst mehrjährige Förderung zivilgesellschaftlicher Träger sowie die dauerhafte Absicherung von Beratungs-, Präventions- und Empowermentangeboten gegen Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus, Antiziganismus sowie weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Gerade im Bereich der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit braucht zivilgesellschaftliches Engagement verlässliche Strukturen statt projektbezogener Unsicherheit.
Wer Diskriminierung oder Gewalt erfährt, muss unkompliziert Zugang zu qualifizierter Hilfe erhalten. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob jemand wegen seiner tatsächlichen Religionszugehörigkeit oder lediglich aufgrund äußerer Merkmale, seines Namens oder einer zugeschriebenen Herkunft als muslimisch wahrgenommen wird.
Wir unterstützen ein leistungsfähiges Netz unabhängiger Beratungs- und Unterstützungsangebote. Für uns gehören dazu eine gute Erreichbarkeit, digitale und persönliche Zugangswege, qualifiziertes Fachpersonal, Verweisberatung zu spezialisierten Angeboten sowie – bei strafrechtlich relevanten Fällen – eine enge Verzahnung mit Opferhilfe, Polizei und Justiz.
Unser Leitbild ist eine Stadt, in der öffentliche Angebote niedrigschwellig und barrierefrei erreichbar sind. Auch Verwaltungsangebote sollen nach unserem Wahlprogramm durch Mehrsprachigkeit und moderne Übersetzungsmöglichkeiten leichter zugänglich werden.
Bei der Finanzierung setzen wir auf Verlässlichkeit für nachweislich wirksame Angebote, verbunden mit Qualitätsstandards und regelmäßiger Evaluation. Eine dauerhafte öffentliche Finanzierung kann kein Selbstzweck sein; Betroffene profitieren vor allem von hoher Beratungsqualität, guter Erreichbarkeit und nachweisbarer Wirkung.
Darüber hinaus wollen wir bestehende Beratungslandschaften besser sichtbar machen. Ein Angebot hilft niemandem, wenn potenziell Betroffene nicht wissen, dass es existiert oder wie sie es erreichen können.
Die Linke Berlin will qualifizierte, niedrigschwellige und unabhängige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene von antimuslimischem Rassismus ausbauen und dauerhaft absichern. Fachstellen, Monitoringstellen, Opferberatungen und Empowerment-Angebote sind Teil der Antidiskriminierungsstruktur und dürfen nicht von kurzfristigen Projektförderungen abhängig sein. Wir wollen die strukturelle und langfristige Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und Migrant*innenselbstorganisationen unter anderem über ein Berliner Demokratiefördergesetz sichern. Angebote sollen bedarfsgerecht, niedrigschwellig, barrierearm, mehrsprachig und auf Wunsch anonym zugänglich sein. Die bestehenden Fachstellen gegen Diskriminierung wollen wir stärken und ihre Arbeit dauerhaft absichern.
Die Erfahrungen und die Expertise der Betroffenen sowie muslimischer und zivilgesellschaftlicher Organisationen sollen verbindlich in die ressortübergreifende Landesstrategie gegen antimuslimischen Rassismus einfließen. Dazu wollen wir auch die Ansprechperson des Landes Berlin zu antimuslimischem Rassismus finanziell und personell stärken. Beratung, Dokumentation, Empowerment und Prävention verstehen wir dabei als zusammenhängende Infrastruktur: Wer Diskriminierung erlebt, muss Unterstützung erhalten können, ohne zwingend Anzeige erstatten zu müssen, und die Erkenntnisse aus der Beratung müssen zugleich zur strukturellen Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus beitragen.
Wer Opfer von Diskriminierung oder Gewalt wird, verdient unsere volle Unterstützung. Wir setzen uns dafür ein, die allgemeinen und bewährten Opferberatungsstellen in Berlin bedarfsgerecht auszustatten. Anstatt neue, rein gruppenspezifische Beratungsangebote zu schaffen, wollen wir sicherstellen, dass die bestehenden Anlaufstellen für alle Berlinerinnen und Berliner, unabhängig von ihrer Religion oder Herkunft, niedrigschwellig und professionell erreichbar sind.
Berlin lebt von seiner Vielfalt. Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religionen und Weltanschauungen, unterschiedlichen Alters und sexueller Orientierungen prägen unsere Stadt und machen sie stark. Diese Vielfalt wollen wir schützen. Diskriminierung und antimuslimischer Rassismus haben in Berlin keinen Platz. In der kommenden Legislaturperiode werden wir die Antidiskriminierungsstrukturen ausbauen und die Beratungslandschaft für Betroffene verlässlich und langfristig absichern. Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen qualifiziert, niedrigschwellig und für unterschiedliche Lebenslagen zugänglich sein. Dafür setzen wir auf geschulte Beschäftigte sowie unabhängige Beschwerde- und Beratungsstrukturen. Die Ombudsstelle des Landesantidiskriminierungsgesetzes soll mehr Rechte erhalten, damit Betroffene ihre Ansprüche wirksamer durchsetzen können.
Auch Schulen müssen Orte der psychischen Gesundheit und des respektvollen Miteinanders sein. Mobbing, Diskriminierung und gruppenfeindliches Verhalten wollen wir frühzeitig erkennen und konsequent bekämpfen. Dazu stärken wir Sensibilität und Handlungssicherheit bei den Beschäftigten und fördern die Zusammenarbeit von Schulen, Sozialarbeit, Sicherheitsbehörden und weiteren Akteurinnen und Akteuren im Quartier.
Betroffene brauchen qualifizierte, niedrigschwellige und dauerhaft erreichbare Unterstützung. Deshalb setzen wir uns für eine langfristige Absicherung und den bedarfsgerechten Ausbau von Beratungs-, Empowerment- und Unterstützungsangeboten für Betroffene antimuslimischen Rassismus ein. Dazu gehören eine verlässliche Finanzierung, möglichst mehrjährige Förderstrukturen sowie eine enge Vernetzung mit den bestehenden Antidiskriminierungs- und Opferberatungsstrukturen. Beratungsangebote müssen unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigen und auch intersektionalen Diskriminierungserfahrungen gerecht werden.
Religionsfreiheit ist auch ein individuelles Freiheitsrecht. Wer eine Moschee besucht, einen muslimischen Verein führt oder seinen Glauben öffentlich lebt, muss dies ohne Angst vor Bedrohung oder Gewalt tun können. Alle Menschen sollen sich unabhängig von ihrer religiösen oder ethnischen Identität frei und sicher im öffentlichen Raum bewegen können. Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit dürfen keinen Raum haben.
Wir wollen deshalb Gefährdungsbewertungen für bedrohte religiöse Einrichtungen konsequent an der tatsächlichen Sicherheitslage ausrichten. Wo konkrete Gefährdungen bestehen, müssen Polizei und Sicherheitsbehörden angemessene Schutzmaßnahmen treffen und die betroffenen Gemeinden eng einbeziehen.
Wir wollen den besonderen Sicherheitsbedürfnissen religiöser Einrichtungen unbürokratisch Rechnung zu tragen. Für jüdische Einrichtungen findet dies wegen der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands und der aktuellen Gefährdungslage bereits statt. Der rechtsstaatliche Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Moscheen und andere religiöse Einrichtungen, wenn entsprechende Gefährdungen bestehen.
Darüber hinaus bekennen wir uns ausdrücklich dazu, Institutionen des progressiven Islam in Berlin zu stärken und zu schützen.
Prävention beginnt aber früher. Hasskriminalität muss erkannt und ernst genommen werden; Betroffene benötigen Beratung, und Sicherheitsbehörden müssen mit gefährdeten Gemeinden in einem dauerhaften, professionellen Austausch stehen. Gleichzeitig muss der Staat religiöse Gemeinden gleichbehandeln: Schutzmaßnahmen richten sich nach Gefährdung und Schutzbedarf, nicht nach politischer Nähe oder religiöser Zugehörigkeit.
Muslimisches Leben muss in Berlin sicher, sichtbar und selbstbestimmt möglich sein. Wir wollen deshalb den Schutz von Menschen, Moscheen, muslimischen Gemeinden, Kultur- und Begegnungsorten vor rassistischen Bedrohungen und Angriffen verbessern. Schutzmaßnahmen sollen gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Fachstellen entwickelt und an den konkreten Gefährdungslagen ausgerichtet werden. Dazu gehören Prävention, fachliche Sicherheitsberatung und geeignete Schutzkonzepte ebenso wie konsequente Strafverfolgung bei Bedrohungen und Angriffen. Das Wahlprogramm von Die Linke Berlin betont sehr prononciert den Schutz und die Sichtbarkeit muslimischen Lebens und stellt sehr deutlich fest, dass niemand aufgrund der eigenen Religion oder Herkunft bedroht, diskriminiert oder diffamiert werden darf.
Gleichzeitig wollen wir die Opferhilfe, Beratungsangebote, Register, Monitoring- und anonyme Beschwerdestrukturen finanziell und strukturell stärken sowie Programme gegen rassistische und extrem rechte Gewalt ausbauen. Eine ressortübergreifende Strategie gegen antimuslimischen Rassismus soll auch den digitalen Raum umfassen, weil Bedrohungen, Hetze und Mobilisierung zunehmend online stattfinden. Schutz darf sich dabei nicht allein auf mehr Polizeipräsenz reduzieren: Wir setzen auf die Verbindung von Betroffenenschutz, unabhängiger Beratung, Prävention, zivilgesellschaftlicher Unterstützung und einer wirksamen Strafverfolgung.
Die freie und sichere Religionsausübung ist ein hohes Gut. Der Schutz von religiösen Einrichtungen – nicht nur von Moscheen, sondern auch von Synagogen – vor Anfeindungen und Angriffen ist für uns sehr wichtig. Wir setzen hierbei auf eine starke und präsente Polizei sowie eine enge Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden und den Gemeinden, um Gefährdungslagen frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.
Beim Schutz von Menschen, Moscheen und anderen muslimischen Einrichtungen setzen wir auf eine Polizei, die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Community Policing und einer verbindlichen Bündnisarbeit mit der Zivilgesellschaft verbindet. Auf diese Weise entstehen belastbare Strukturen. Wir wollen das Vertrauen aller Communities in die Sicherheitsbehörden stärken und halten am klaren Verbot von Racial Profiling fest. Muslimische Einrichtungen sollen durch ausreichenden Polizeischutz und finanzielle Unterstützung für notwendige Sicherheitsmaßnahmen besser vor Anfeindungen und Angriffen geschützt werden.
Der Schutz vor antimuslimischen Anfeindungen und Gewalt ist eine staatliche Kernaufgabe. Wir setzen uns für wirksame Schutzkonzepte für gefährdete Moscheen und andere muslimische Einrichtungen, eine enge Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und den betroffenen Communities sowie eine konsequente Verfolgung antimuslimischer Straftaten ein. Prävention, Sensibilisierung und die Unterstützung der Betroffenen müssen dabei ebenso gestärkt werden wie der Schutz gefährdeter Einrichtungen.
Wir wollen bessere Rechtsetzung und staatliche Regelungen regelmäßig darauf überprüfen, ob sie notwendig, verhältnismäßig, vollziehbar und in ihrer praktischen Wirkung sachgerecht sind. Dazu gehört für uns auch die Frage, ob Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder staatliche Praktiken zu ungerechtfertigten Benachteiligungen führen. Wo solche Wirkungen festgestellt werden, müssen sie überprüft und – soweit erforderlich – korrigiert werden. Wir planen hierfür unter anderem eine systematische Überprüfung des Rechtsbestands sowie einen Normenkontrollrat.
Beim Berliner Neutralitätsgesetz berühren sich mehrere hochrangige Rechtsgüter und staatliche Schutzpflichten. Auf der einen Seite stehen die individuelle Religionsfreiheit und das Recht jedes Menschen, seinen Glauben frei zu leben. Auf der anderen Seite steht das berechtigte Interesse daran, dass der Staat in seinem Handeln religiös und weltanschaulich neutral auftritt und das Vertrauen der Bürger in diese Neutralität gewahrt bleibt.
Für uns ist deshalb entscheidend, diese Rechtsgüter sorgfältig und differenziert gegeneinander abzuwägen. Pauschale Lösungen greifen aus unserer Sicht zu kurz. Maßgeblich müssen die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die aktuelle Rechtsprechung sowie die konkrete Funktion und Verantwortung der jeweiligen staatlichen Tätigkeit sein.
Eine rechtssichere Ausgestaltung muss sowohl die Religionsfreiheit der Beschäftigten als auch die Neutralitätspflicht des Staates ernst nehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Anforderungen je nach Tätigkeitsbereich unterscheiden können. Wo Beschäftigte unmittelbar hoheitlich handeln oder in besonderer Weise für den Staat auftreten, können andere Maßstäbe gelten als in Tätigkeiten, bei denen ein solcher unmittelbarer staatlicher Repräsentationscharakter nicht besteht.
Für Schulen gilt für uns insbesondere: Entscheidend sind die professionelle Amtsführung, die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Wahrung der Rechte der Schüler und ein Unterricht, der religiös und weltanschaulich nicht vereinnahmt. Zugleich darf die persönliche Religionszugehörigkeit eines Beschäftigten für sich genommen kein Grund für Benachteiligung sein.
Unser Ziel ist eine Regelung, die verfassungsfest, praxistauglich und frei von pauschaler Diskriminierung ist und zugleich die religiöse und weltanschauliche Neutralität staatlichen Handelns verlässlich schützt.
Die Linke Berlin will Gesetze, Verwaltungsvorschriften und staatliche Praktiken systematisch auf diskriminierende Wirkungen überprüfen und bestehende Benachteiligungen abbauen. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wollen wir evaluieren, weiterentwickeln und bestehende Schutzlücken schließen; auch die unabhängige Ombudsstelle soll personell gestärkt und mit weitergehenden Befugnissen ausgestattet werden. Wir wollen eine unabhängige Beschwerdestelle im Schulbereich einrichten. Der gesamte öffentliche Dienst soll professionell, diskriminierungskritisch und menschenrechtsbasiert arbeiten. Dazu gehören verpflichtende Schulungen, diskriminierungssensible Organisationsentwicklung sowie die Überprüfung von Verwaltungsverfahren, Datenbanken und automatisierten Entscheidungssystemen. Die Expertise von Betroffenen und Zivilgesellschaft soll bei Gesetzgebung und landesweiten Strategien verbindlich einbezogen werden.
Das Berliner Neutralitätsgesetz wollen wir abschaffen. Der Landesparteitag der Linken Berlin hat dies am 18. Mai 2025 ausdrücklich beschlossen. Für uns bedeutet staatliche Neutralität nicht, Beschäftigten ihre persönliche Religionsausübung zu verbieten. Die Benachteiligung kopftuchtragender muslimischer Frauen beim Zugang zum öffentlichen Dienst wollen wir beenden. Entscheidend für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst müssen Qualifikation und Verfassungstreue sein, nicht das sichtbare Tragen eines religiösen Symbols.
Wir bekennen uns klar zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität des Staates. Das Berliner Neutralitätsgesetz ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, um diese Neutralität in staatlichen Institutionen, insbesondere in Schulen und bei der Polizei, zu wahren und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unvoreingenommene Verwaltung zu sichern. Wir setzen uns daher für die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes ein. Ausgehend von den aktuellen Ergebnissen des Berliner Konflikt- und Gewaltbarometers sehen wir darüber hinaus die Notwendigkeit, das Gesetz um eine aktive staatliche Schutzpflicht zur Gewährleistung religiöser und weltanschaulicher Neutralität an Schulen zu erweitern. Schulen müssen sicherstellen, dass religiöse Praktiken wie das Fasten im Ramadan freiwillig bleiben. Schülerinnen und Schüler dürfen weder wegen der Ausübung ihres Glaubens benachteiligt werden noch aufgrund religiöser oder sozialer Erwartungen unter Druck geraten, bestimmte religiöse Praktiken zu befolgen.
Staatliches Handeln muss diskriminierungsfrei sein. Neue Gesetze werden wir künftig auf ihre Vereinbarkeit mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) prüfen. Das Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ entwickeln wir weiter und verankern es gesetzlich in einem Landesdemokratiefördergesetz, das bereits mit der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde. Darüber hinaus streben wir eine Einheit „Interne Ermittlungen“ bei der Senatsverwaltung für Inneres an, die strafrechtlicher Vorwürfe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aufarbeiten soll und präzisieren das Disziplinarrecht. Die weltanschauliche Neutralität des Staates verteidigen wir. Das Berliner Neutralitätsgesetz wollen wir beibehalten und dabei für eine verfassungskonforme sowie diskriminierungsfreie Anwendung sorgen.
Wir wollen Gesetze, Verwaltungsvorschriften und staatliches Handeln regelmäßig auf diskriminierende Wirkungen überprüfen und Benachteiligungen systematisch abbauen. Antidiskriminierung muss als Querschnittsaufgabe in allen Ressorts verankert werden. Deshalb wollen wir das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickeln und seine Schutz- und Durchsetzungsmechanismen stärken. Ebenso setzen wir uns für die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des Partizipationsgesetzes (PartMigG) ein, damit sich die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft auch in den öffentlichen Institutionen widerspiegelt. Das Berliner Neutralitätsgesetz wollen wir abschaffen. Religiöse Kleidung allein begründet keine Gefährdung staatlicher Neutralität. Maßstab staatlichen Handelns müssen die Grundrechte, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Schutz vor konkreter Beeinflussung im Einzelfall sein.
Öffentliche Leistungen stehen allen Menschen nach denselben gesetzlichen Kriterien zu. Herkunft, Name, Hautfarbe oder tatsächliche beziehungsweise zugeschriebene Religionszugehörigkeit dürfen dabei keine Rolle spielen.
Wir wollen eine Verwaltung, die für alle leicht, schnell und barrierefrei zugänglich ist und sich konsequent an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Im Wahlprogramm konkretisieren wir diesen Anspruch durch ein einheitliches digitales Rathaus, verständlichere Verwaltungsangebote, Mehrsprachigkeit und automatisierte Übersetzungsmöglichkeiten.
Ein wesentlicher Beitrag zu diskriminierungsarmem Verwaltungshandeln sind aus unserer Sicht klare und transparente Verfahren. Je stärker Entscheidungen von nachvollziehbaren Kriterien, einheitlichen Standards und dokumentierten Prozessen getragen werden, desto geringer ist der Raum für sachfremde Ungleichbehandlung.
Wo automatisierte Systeme eingesetzt werden, wollen wir ebenfalls hohe Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit stellen. Wir halten für automatisierte Entscheidungssysteme Folgenabschätzungen, Transparenzanforderungen und ein öffentlich zugängliches Register für erforderlich. Damit sollen gerade Fairness, Bürgerrechte und demokratische Kontrolle gewahrt werden.
Hinzu kommen Fort- und Weiterbildungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Diskriminierungssensibilität sollte dabei praxisnah vermittelt werden – etwa anhand konkreter Verwaltungssituationen, rechtlicher Gleichbehandlungsanforderungen und nachvollziehbarer Fallbeispiele. Wir wollen keine Verwaltung, in der Beschäftigte vor jedem Bürgerkontakt ideologische Checklisten abarbeiten. Wir wollen eine professionelle Verwaltung, die jeden Menschen respektvoll, rechtsstaatlich und nach gleichen Maßstäben behandelt.
Die Linke Berlin will sicherstellen, dass muslimische und muslimisch wahrgenommene Berliner*innen öffentliche Leistungen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung in Anspruch nehmen können. Dafür soll der gesamte öffentliche Dienst diskriminierungskritisch und diversitätsorientiert aufgestellt und geschult werden. Verpflichtende Antidiskriminierungsschulungen, der Abbau sprachlicher Zugangsbarrieren und konkrete diskriminierungskritische Organisationsentwicklungsstrategien für Einstellungs-, Personal- und Verwaltungsverfahren sollen flächendeckend umgesetzt werden.
Zugleich wollen wir das Landesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickeln, die unabhängige Ombudsstelle stärken und mit einer Informationskampagne dafür sorgen, dass Betroffene ihre Rechte gegenüber Behörden tatsächlich kennen und wahrnehmen können. Auch digitalisierte Verwaltungsverfahren müssen diskriminierungsfrei sein: Wenn automatisierte oder KI-gestützte Entscheidungen Menschen benachteiligen können, sollen Betroffene ein Recht auf menschliche Überprüfung, Begründung und Widerspruch haben. Diskriminierungssensible Kompetenz darf keine freiwillige Zusatzqualifikation bleiben, sondern muss verbindlicher Bestandteil der Aus- und Fortbildung und der Organisationsentwicklung des öffentlichen Dienstes werden.
Ein diskriminierungsfreier Zugang zu öffentlichen Leistungen ist durch unser Grundgesetz und die bestehenden Gesetze bereits klar geregelt und für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir setzen auf eine gut ausgebildete, professionelle Verwaltung und eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrem Glauben – gleichberechtigt und respektvoll behandelt werden.
Für einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Leistungen braucht es eine Verwaltung, die Vielfalt systematisch berücksichtigt und strukturelle Benachteiligungen aktiv abbaut. Deshalb etablieren wir eine Leitstelle Diversity. Sie soll die Wertschätzung kultureller Vielfalt stärken, die Sensibilisierung der Beschäftigten voranbringen und verbindliche Schulungen zu diskriminierungssensiblem Handeln in Verwaltung und Behörden unterstützen.
Die Berliner Verwaltung muss beim Abbau von Diskriminierung mit gutem Beispiel vorangehen. Das gilt auch für den Bereich Wohnen. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen stärker auf eine vorbildliche Vermietungspraxis ausgerichtet mit diskriminierungsfreien Vergabe- und Vermietungsmodellen. Bei Modernisierungen und der Weiterentwicklung des Bestands berücksichtigen wir zugleich gendergerechte und inklusive Maßnahmen.
Alle Menschen müssen unabhängig von ihrer Religion oder einer entsprechenden Zuschreibung gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Leistungen erhalten. Deshalb setzen wir uns für diskriminierungssensible Verwaltungsstrukturen, verbindliche Fortbildungen, klare Beschwerdewege und die Weiterentwicklung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) ein. Gleichzeitig wollen wir das Partizipationsgesetz (PartMigG) konsequent umsetzen und weiterentwickeln, damit die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft auch in der Verwaltung besser abgebildet wird. Ziel ist eine Verwaltung, die Vielfalt als Normalität versteht, Diskriminierung wirksam verhindert und das Vertrauen aller Berliner*:innen in staatliche Institutionen stärkt.
Schulen müssen Orte sein, an denen jedes Kind unabhängig von Herkunft, Religion oder Elternhaus echte Bildungs- und Aufstiegschancen erhält. Genau dieser Anspruch steht am Beginn unseres Bildungsprogramms: Bildung soll Teilhabe und Aufstieg unabhängig von Herkunft und Elternhaus ermöglichen.
Diskriminierung durch Mitschüler oder Beschäftigte einer Schule ist mit diesem Anspruch nicht vereinbar. Fälle müssen ernst genommen, zeitnah aufgeklärt und nachvollziehbar bearbeitet werden.
Wir setzen auf starke, eigenverantwortliche Schulen mit professionellen multiprofessionellen Teams. Dazu gehören neben Lehrkräften auch Sozialarbeiter und Psychologen. Gerade diese Strukturen können dazu beitragen, Konflikte frühzeitig wahrzunehmen und Schülern niedrigschwellige Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.
Beschwerdewege müssen bekannt, leicht zugänglich und altersgerecht sein. Dabei halten wir zunächst klare Ansprechpersonen innerhalb der Schule sowie eine nachvollziehbare Eskalationsmöglichkeit außerhalb der Schule für sinnvoll. Entscheidend ist, dass Beschwerden nicht folgenlos abgelegt werden, sondern eine Rückmeldung über Prüfung und Ergebnis erfolgt.
Zugleich muss auch hier ein rechtsstaatlicher Grundsatz gelten: Betroffenenorientierung bedeutet, Erfahrungen ernst zu nehmen und Schutz sicherzustellen. Sie darf aber nicht bedeuten, einen Vorwurf ohne Prüfung bereits als erwiesen zu behandeln. Sowohl der Schutz des Betroffenen als auch ein faires Verfahren für Beschuldigte gehören zu einer professionellen Bearbeitung.
Prävention umfasst außerdem politische Bildung, Medienkompetenz, die Fähigkeit zum respektvollen Streit und die Vermittlung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir verstehen Schule ausdrücklich als Ort, an dem junge Menschen zur Mündigkeit und zu einem wertschätzenden demokratischen Austausch befähigt werden.
Die Linke Berlin will eine verbindliche Antidiskriminierungsarchitektur für Berliner Schulen schaffen. Kernstück soll eine unabhängige Beschwerdestelle mit den entsprechenden Akteneinsichts- und Durchgriffsrechten sein, die Schüler*innen und Eltern niedrigschwellig berät und unterstützt. Zusätzlich wollen wir Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen an jeder einzelnen Schule etablieren und die Antidiskriminierungs- und Mobbingbeauftragten der Bildungsverwaltung stärken. Außerschulische Beratungs-, Empowerment- und Bildungsangebote gegen Rassismus und Diskriminierung wollen wir langfristig absichern.
Antimuslimischer Rassismus muss zudem in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und anderem pädagogischen Personal verbindlich behandelt werden. Unterrichtsmaterialien und Schulkonzepte müssen aktuelle Formen von Rassismus berücksichtigen und diskriminierungskritisch weiterentwickelt werden. Bei gemeldeten Fällen muss der Schutz und die Perspektive der betroffenen Schüler*innen im Mittelpunkt stehen: Beschwerden dürfen für sie keine Nachteile nach sich ziehen, müssen nachvollziehbar bearbeitet werden und bei strukturellen Problemen Konsequenzen für die jeweilige Schule und die Bildungsverwaltung haben.
Schulen müssen Orte des Lernens, des Respekts und der Sicherheit sein. Gewalt, Antisemitismus, Extremismus und Diskriminierung haben an Berliner Schulen keinen Platz. Mit dem Gewaltbarometer hat die CDU-geführte Bildungsverwaltung erstmals eine belastbare Datengrundlage über Gewalt an Schulen geschaffen. Darauf aufbauend werden wir eine klare Strategie entwickeln, die Prävention, Intervention und Repression konsequent miteinander verbindet. Unser Ziel sind sichere Schulen mit klaren Regeln, konsequentem Handeln und einer starken Werteorientierung. Die Kooperation zwischen Schule sowie der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendsozialarbeit werden wir dabei konsequent weiterentwickeln und stärken.
Schulen sollen Orte der psychischen Gesundheit und diskriminierungsfreie Lernorte werden. Dafür stärken wir Schulpsychologie, Schülerbeteiligung und die Sensibilität für mentale Gesundheit.
Jede Schule soll ein Anti-Mobbing-Team erhalten. Lehrpläne, Curricula und Materialien werden queer-, rassismus- und kolonialsensibel überarbeitet; Fortbildungen und verpflichtende diskriminierungskritische Module in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte werden ausgebaut. Eine unabhängige Beschwerdestelle für Schulen und Kitas wird beim Parlament eingerichtet.
Wir setzen auf diskriminierungskritische Schulentwicklung sowie Aus- und Fortbildungsangebote unter Einbezug der Zivilgesellschaft. Die ideologischen Angriffe des schwarz-roten Senats auf Bildungsprojekte, die sich gegen antimuslimischen Rassismus richten, weisen wir entschieden zurück. Wir halten diese Projekte auch im Sinne der Prävention für zentral, um Akzeptanz, Diskriminierungssensibilität und Respekt unter Schüler*innen zu befördern, und werden sie weiter ausbauen. Damit stärken wir rassismuskritische und diversitätsorientierte Inhalte nicht nur in der Aus- und Fortbildung, sondern implementieren sie auch als festen Bestandteil einer modernen Schulkultur und damit als Teil des kontinuierlichen Professionalisierungsprozesses der Beschäftigten. Dazu gehört auch, Schulordnungen auf rechtswidrige Kopftuchverbote hin zu überprüfen. Außerdem sichern wir Anlauf- und Beratungsstellen für Fälle von Diskriminierung und richten zusätzlich die von der Zivilgesellschaft geforderte Unabhängige Beschwerdestelle (UBS) als Teil der LADG-Ombudsstelle als eigene Behörde ein.
Racial Profiling im Sinne polizeilicher Maßnahmen, die allein oder maßgeblich aufgrund ethnischer Merkmale ohne sachlichen polizeilichen Grund erfolgen, ist mit unserem Verständnis eines liberalen Rechtsstaates nicht vereinbar. Polizeiliches Handeln muss sich an Gesetz, konkreten Befugnissen, Lageerkenntnissen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren.
Gleichzeitig teilen wir nicht jede Schlussfolgerung, die in der öffentlichen Diskussion aus dem Begriff „Racial Profiling“ gezogen wird. Nicht jede polizeiliche Kontrolle, von der Menschen mit bestimmten äußeren Merkmalen betroffen sind, ist deshalb diskriminierend. Entscheidend sind Anlass, Rechtsgrundlage und sachliche Kriterien der konkreten Maßnahme.
Wir wollen bei kriminalitätsbelasteten Orten gerade mehr Transparenz schaffen: Die Kriterien für ihre Einstufung sollen präzisiert, öffentlich nachvollziehbar gemacht, regelmäßig evaluiert und wissenschaftlich auf ihre kriminalistische Wirksamkeit untersucht werden. Dies ist aus unserer Sicht ein wichtiger Beitrag dazu, anlassunabhängige Kontrollbefugnisse rechtsstaatlich einzuhegen und ihre Anwendung überprüfbar zu machen.
Gleichzeitig wollen wir die Vermutungsregelung des § 7 Landesantidiskriminierungsgesetzes abschaffen. Wir halten eine pauschale Beweislastumkehr zulasten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht für einen ausgewogenen rechtsstaatlichen Mechanismus. Der Schutz vor Diskriminierung wird dadurch aus unserer Sicht nicht geschwächt: Vorwürfe müssen ernst genommen, untersucht und bei festgestelltem Fehlverhalten konsequent sanktioniert werden. Aber auch für Polizeibeamte gelten rechtsstaatliche Verfahrensgarantien.
Eine moderne Polizei braucht außerdem fundierte Ausbildung. Wir fordern, Polizei- und Dienstrecht zu zentralen Bestandteilen der Ausbildung zu machen und Polizisten als „Bürger in Uniform“ zu verstehen, die gerade in schwierigen Situationen rechtssicher entscheiden. Zugleich betonen wir ausdrücklich die politische Verantwortung für rechtsstaatliche Leitplanken, Kontrolle und Aufarbeitung sowie das Ziel professionellen, verhältnismäßigen und transparenten Polizeihandelns.
Unabhängige Kontrollmöglichkeiten können dort sinnvoll sein, wo sie tatsächliche Kontrolllücken schließen und klar definierte Aufgaben wahrnehmen. Wir wollen jedoch keine Doppel- und Parallelstrukturen schaffen, die Zuständigkeiten verwischen. Beschwerden müssen unabhängig, fachlich qualifiziert und ohne Nachteile für den Beschwerdeführer geprüft werden können. Ebenso wichtig sind funktionierende interne Kontrollmechanismen, parlamentarische Kontrolle und gerichtlicher Rechtsschutz.
Für uns gilt: Vertrauen in die Polizei und wirksame Kontrolle sind keine Gegensätze. Ein starker Rechtsstaat schützt die Bürger vor Kriminalität und zugleich vor rechtswidrigem staatlichem Handeln. Beides gehört zusammen.
Die Linke Berlin lehnt Racial Profiling immer schon entschieden ab und wir wollen die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen dafür zurückdrängen. Deshalb wollen wir die Festlegung sogenannter kriminalitätsbelastete Orte und Waffenverbotszonen mit ihren Möglichkeiten zu anlasslosen Kontrollen abschaffen. Bei jeder Identitätsfeststellung und Durchsuchung soll die Polizei eine Kontrollquittung ausstellen, aus welcher der Grund und die Rechtsgrundlage der Maßnahme hervorgehen. Polizeiliche Datenbanken und Praktiken wollen wir diskriminierungskritisch überprüfen, unabhängige Polizeiforschung stärken und zivilgesellschaftliche Initiativen unterstützen, die rassistische Polizeipraktiken dokumentieren. Auch das ASOG wollen wir einer menschenrechtsorientierten und diskriminierungssensiblen Revision unterziehen.
Ja, Die Linke Berlin befürwortet eine unabhängige Beschwerde- und Kontrollinstanz. Den Berliner Polizei- und Bürgerbeauftragten wollen wir personell stärken und mit wirksamen Untersuchungs- und Ermittlungsbefugnissen sowie gesetzlich garantiertem Zugang zu polizeilichen Akten, Daten und Bodycam-Aufzeichnungen ausstatten. Auch die Ombudsstelle nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz wollen wir in ihrer Unabhängigkeit und ihren Befugnissen stärken. Vorwürfe von Racial Profiling und rechtswidrigem Polizeihandeln müssen unabhängig von den betroffenen Sicherheitsbehörden untersucht werden können – denn wirksamer Diskriminierungsschutz setzt eine unabhängige Kontrolle und für Betroffene tatsächlich erreichbare Beschwerdewege voraus.
Wir stehen fest an der Seite unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Pauschale Vorwürfe eines strukturellen Rassismus oder des sogenannten „Racial Profiling“ in den Berliner Sicherheitsbehörden weisen wir entschieden zurück. Unsere Einsatzkräfte leisten
Tag für Tag unter oft herausfordernden Bedingungen einen unverzichtbaren Dienst, um für unsere Sicherheit zu sorgen. Dafür verdienen sie nicht nur unsere Wertschätzung und unseren Respekt, sondern auch unsere volle Unterstützung. Den Aufbau von Doppelstrukturen, wie etwa durch zusätzliche unabhängige Beschwerde- und Kontrollstellen oder den Bürgerund Polizeibeauftragten, lehnen wir ab. Fehlverhalten Einzelner wird bereits heute durch die bestehenden rechtsstaatlichen Mechanismen und die interne Ermittlungsarbeit konsequent verfolgt.
Wir wollen das Vertrauen aller Communities in die Sicherheitsbehörden stärken und halten am klaren Verbot von Racial Profiling fest. Staatliches Handeln muss diskriminierungsfrei sein. Neue Gesetze werden wir künftig auf ihre Vereinbarkeit mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) prüfen. Das Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ entwickeln wir weiter und verankern es gesetzlich in einem Landesdemokratiefördergesetz, das bereits mit der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde. Darüber hinaus streben wir eine Einheit „Interne Ermittlungen“ bei der Senatsverwaltung für Inneres an, die strafrechtlicher Vorwürfe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aufarbeiten soll und präzisieren das Disziplinarrecht. Die weltanschauliche Neutralität des Staates verteidigen wir. Das Berliner Neutralitätsgesetz wollen wir beibehalten und dabei für eine verfassungskonforme sowie diskriminierungsfreie Anwendung sorgen.
Polizeiliches Handeln muss sich stets nach dem Handeln der Verdächtigen richten, weshalb wir anlasslose Kontrollen ablehnen. Sie sind nicht nur ineffektiv und personalintensiv, sondern auch ein Einfallstor für Racial Profiling. Um dem entgegenzuwirken, möchten wir eine digitale Kontrollquittung einführen, mit der jede Person über den Anlass der Kontrolle informiert werden kann. Das schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Verbindung mit polizeilichem Handeln. Wir werden die bestehenden kriminalitätsbelasteten Orte und Messer- und Waffenverbotszonen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüfen und werden sie, wo erforderlich, wieder abschaffen.
Moderne, vielfältige und diskriminierungsfreie Sicherheitsbehörden sind für den Schutz der Demokratie unabdingbar. Gleichzeitig müssen sie als Arbeitgeberinnen in Zeiten des Fachkräftemangels besonders attraktiv sein. Deshalb müssen Demokratiebildung,
Diskriminierungskritik und kommunikative Kompetenzen in Aus- und Fortbildung sowie im Studium gefördert werden. So unterstützen wir Grüne die Sicherheitsbehörden dabei, Frauen und Vielfalt zu fördern und Diskriminierung und Sexismus – auch am Arbeitsplatz – entschlossen entgegenzuwirken. Wir werden überdies die Empfehlungen der Berliner Polizeistudie konsequent umsetzen und Angebote hinsichtlich Supervision, Einsatznachbereitungen und Resilienzstärkung ausbauen
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