Report! Niedersachsen: 494 antimuslimische Vorfälle dokumentiert
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Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 10. August 2026 dem Journalisten Sascha Adamek auf Antrag der CLAIM gGmbH hin untersagt zu verbreiten, dass CLAIM im Rahmen einer Recherche zu einem konkreten Sachverhalt angefragt wurde und hierzu nur mit „Stillschweigen“ reagiert habe.
Tatsächlich hatte der Journalist gar keine konkrete Anfrage zu den Sachverhalten, die er später darstelle, gegenüber CLAIM gestellt. Zu einer anderweitigen Anfrage hatte CLAIM im Übrigen geantwortet.
Damit attestiert das Landgericht Hamburg dem Journalisten nichts anderes, als gegenüber dem Leser Unwahrheiten zu seinen Recherchen und Rechercheergebnissen zu verbreiten. Dies ist im Rahmen redaktioneller Tätigkeiten für einen Journalisten deswegen besonders gravierend, da ihm selbst die tatsächlichen Sachverhalte bekannt sind, über die er nunmehr Unwahrheiten erklärt. Dies dürfte mit den Grundsätzen journalistischer Sorgfaltspflichten in keiner Weise im Einklang stehen.
Nicht gefolgt war das Landgericht dem Antrag, soweit dieser sich gegen weitere Vorwürfe des Journalisten richtete, da diese nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern Meinungsäußerungen zu werten seien, so das Gericht. Diesbezüglich prüft CLAIM Rechtsmittel. Zu begrüßen ist zunächst einmal, dass das Gericht klar adressiert hat, dass die Verbreitung von schlichten Unwahrheiten über Recherchen und Rechercheergebnisse nicht von der Pressefreiheit gedeckt ist. Dem Journalisten steht noch das Rechtsmittel eines Widerspruchs zur Verfügung.
Rima Hanano, Co-Geschäftsführung CLAIM: „Die Pressefreiheit ist ein hohes und wichtiges Gut. Wir sind aber auch froh, dass Herr Adamek gleichzeitig in seine Schranken gewiesen wurde. Es ist gut, dass das Gericht klar festgelegt hat, dass er bestimmte Aussagen, die er bei Lanz getätigt hat, nicht mehr wiederholen darf. Dass Herr Adamek trotzdem weiter behaupten darf, dass unsere Statistiken gefälscht seien, weil dies eine Meinungsäußerung darstelle, können wir allerdings nicht nachvollziehen. Insbesondere, da wir gegenüber dem Gericht darlegen konnten, dass dies unserer Auffassung nach nicht von den Fakten gedeckt ist. Diese Äußerungen zielen schließlich darauf ab, unsere Arbeit öffentlich zu diffamieren, die antimuslimischen Rassismus sichtbar macht und wirksames Handeln zur Förderung von Chancengleichheit und gleichberechtigter Teilhabe ermöglicht. Diese Diskreditierungsversuche lenken am Ende vom eigentlichen Thema ab: nämlich, dass antimuslimischer Rassismus kein Randphänomen ist und wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Hierzulande leben nun einmal rund sieben Millionen Muslim*innen, die entscheidend zum gesellschaftlichen Leben in Deutschland beitragen – ob als Ärzt*innen, Handwerker*innen, Lehrer*innen und in vielen weiteren Bereichen. Der Schutz aller Menschen ist ein Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Ob das gefällt oder nicht.“